Computertomographen beschaffen

Leistungsbeschreibung, Wertungskriterien und Best Practices für die rechtssichere Vergabe von CT-Systemen in Bund, Ländern und Kommunen

Betroffenes Themenfeld
Leistungsbeschreibungen durchgeführter Vergaben

SLV Mecklenburg-Vorpommern - Hochauflösendes Computertomograph-System (2026)

Leistungsbeschreibung

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Inhalt

Einleitung

  1. Auftragsgegenstand
  2. Mögliche Elemente einer Leistungsbeschreibung

    2.1 Kerninhalte der Leistungsbeschreibung

    2.2 Zusätzliche Funktionen
  3. Wertungskriterien

    3.1 Fachliche Wertungskriterien

    3.2 Nichtfachliche Wertungskriterien
  4. Größte Unterschiede bei den durchgeführten Vergaben
  5. Fazit und Best Practices

 

Einleitung

Bei einem Computertomographen (CT) handelt es sich um ein bildgebendes Röntgendiagnosesystem, das aus vielen Einzelaufnahmen aus unterschiedlichen Winkeln überlagerungsfreie Schnittbilder des Körpers berechnet und damit für Notfall-, Routine- und Spezialdiagnostik gleichermaßen unverzichtbar ist.

Typische Bedarfssituationen sind die Ersatzbeschaffung eines abgeschriebenen oder nicht mehr wartungsfähigen Altgeräts, die Erstausstattung eines Neubaus oder einer neuen Fachabteilung, die Kapazitätserweiterung bei steigenden Fallzahlen sowie die Beschaffung im Klinikverbund als Sammelbestellung oder Rahmenvereinbarung für mehrere Standorte. Auch befristete Übergangslösungen, etwa die Anmietung eines mobilen CT während eines Umbaus, kommen in der Praxis regelmäßig vor.

Rechtlich bewegen Sie sich auf mehreren Ebenen gleichzeitig: Vergaberechtlich greifen GWB, VgV und – unterhalb der Schwellenwerte – die UVgO, medizinprodukterechtlich die Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) mit CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung, strahlenschutzrechtlich das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) mit Genehmigungs- oder Anzeigepflicht für den Betrieb, und betreiberrechtlich die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) mit wiederkehrenden sicherheitstechnischen Kontrollen. Da der geschätzte Auftragswert eines solchen Geräts in der Regel oberhalb des EU-Schwellenwerts angesiedelt ist, bewegen Sie sich bei der Vergabe eines solchen Geräts nahezu ausnahmslos im Oberschwellenbereich.

Eine Mischausschreibung kommt bei CT-Beschaffungen in Betracht, wenn die Lieferung und Inbetriebnahme des Geräts mit leichten baulichen Anpassungen des Strahlenschutzraums zusammenfällt oder ein mehrjähriger Vollwartungsvertrag von Beginn an mitbeschafft werden soll. Nach § 110 GWB bestimmt sich das anwendbare Vergaberecht in diesen Fällen nach dem Hauptgegenstand des Auftrags: Überwiegt wertmäßig die Lieferung des Geräts, gilt Lieferrecht (VgV/UVgO). Überwiegt die Bauleistung, wäre grundsätzlich das Baurecht (VOB/A) einschlägig. In der Leistungsbeschreibung müssen Sie daher frühzeitig sauber trennen, welche Leistungen der Anbieter als Lieferant und als bauausführendes Unternehmen erbringt – und ob eine Aufteilung in Lose sachlich sinnvoller als ein Gesamtauftrag erscheint.

Bei den neuen Technologien hat sich die Photon-Counting-CT-Technologie vom Forschungsthema zum am Markt verfügbaren Produkt entwickelt: Photonenzählende Detektoren registrieren hier einzelne Röntgenphotonen samt ihrer Energie, statt wie klassische Detektoren nur die integrierte Gesamtenergie zu messen, und ermöglichen so eine höhere räumliche Auflösung, eine bessere Materialdifferenzierung und eine spürbare Dosisreduktion.

Parallel dazu ist die KI-gestützte Bildrekonstruktion inzwischen bei vielen neu ausgeschriebenen Systemen Standard und wird zur Rauschunterdrückung sowie zur automatisierten Protokollassistenz eingesetzt.

Etabliert haben sich außerdem Dual-Energy- beziehungsweise Spektral-CT-Verfahren, die eine Untersuchung ganz ohne native Aufnahme ermöglichen und damit eine zusätzliche Strahlendosis einsparen können.

 

1. Auftragsgegenstand

Beschreiben Sie den Leistungsumfang des Computertomographen präzise und eindeutig und beziehen Sie verfügbare Beschaffungsvarianten ein. Halten Sie auch fest, welche vorbereitenden Schritte Sie vor der Ausschreibung einplanen müssen.

Leistungsumfang

Zum Leistungsumfang zählen: das CT-Hauptsystem, bestehend aus Gantry, Röntgenstrahler, Generator, Detektoreinheit, Patientenliege und Bedienkonsole, das notwendige Zubehör wie Hochdruckinjektor, Lagerungshilfen und Sprechanlage, die Aufstellung und betriebsbereite Installation am vorgesehenen Standort, die Inbetriebnahme einschließlich Abnahmeprüfung, die Einweisung und Schulung

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