Externer Brandschutzbeauftragter

Leistungsbeschreibung, Mindestkriterien und Wertung

Betroffenes Themenfeld
Leistungsbeschreibungen durchgeführter Vergaben

Uni Köln - Sachverständiger für Brandschutz (2026)

LeistungsbeschreibungPreisblatt

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Inhalt

Einleitung

  1. Auftragsgegenstand
  2. Mögliche Elemente einer Leistungsbeschreibung
    2.1 Kerninhalte der Leistungsbeschreibung
    2.2 Zusätzliche Funktionen
  3. Wertungskriterien
    3.1 Fachliche Wertungskriterien
    3.2 Nichtfachliche Wertungskriterien
  4. Größte Unterschiede bei den durchgeführten Vergaben
  5. Fazit und Best Practices

 

Einleitung

Beschafft wird weder ein Produkt noch eine einmalige Planungsleistung, sondern die dauerhafte fachliche Betreuung des betrieblichen Brandschutzes durch eine extern bestellte, qualifizierte Person. Zum Leistungsbild gehören Bestandsaufnahme, regelmäßige Begehungen mit Mängelverfolgung, Beratung der Leitung, Fortschreibung der Brandschutzdokumente, Unterweisungen, Abstimmung mit Bauaufsicht, Brandschutzdienststelle und Versicherer sowie ein nachvollziehbares Berichtswesen. Die Gesamtverantwortung für den Brandschutz bleibt dabei bei der Behörden- oder Einrichtungsleitung – das stellt die DGUV Information 205-003 ausdrücklich klar. Der Auftrag verschafft der Verwaltung Fachkunde und Arbeitszeit, er nimmt ihr jedoch nicht die Verantwortung ab.

Vier Bedarfssituationen kommen regelmäßig vor. Eine Auflage aus Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder Brandverhütungsschau verlangt die Bestellung, ohne dass geeignetes eigenes Personal vorhanden ist. Eine bisher intern bestellte Person fällt weg, und die Qualifikation lässt sich nicht kurzfristig nachbilden. Ein verteilter Liegenschaftsbestand mit uneinheitlicher Betreuung soll zusammengeführt werden. Oder ein Sonderbau geht in Betrieb, etwa eine Unterbringungseinrichtung, ein Pflegeheim oder eine Veranstaltungsstätte. Der dritte Fall ist vergaberechtlich der anspruchsvollste, weil sich dort der geschätzte Auftragswert vervielfacht.

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten besteht nicht. Die Pflicht entsteht aus vier Quellen: aus Sonderbauvorschriften des jeweiligen Landes, aus der Baugenehmigung oder dem genehmigten Brandschutzkonzept, aus einer behördlichen Anordnung sowie aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Den arbeitsschutzrechtlichen Rahmen setzen § 10 ArbSchG und die Arbeitsstättenverordnung, konkretisiert durch die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ in der Fassung Mai 2018. Sie regelt die Eignung und Bemessung von Feuerlöscheinrichtungen, die Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung und in Punkt 7 die Organisation des betrieblichen Brandschutzes einschließlich Brandschutzordnung, Brandschutzhelfern und Brandschutzbeauftragten. Objektbezogene Festlegungen wie Begehungsrhythmen oder Berichtspflichten deckt sie nicht ab – diese gehören somit in die Leistungsbeschreibung. Die bauordnungsrechtlichen Auslöser stehen in den Musterverordnungen, die das Deutsche Institut für Bautechnik bereithält, etwa in der Muster-Verkaufsstättenverordnung ab insgesamt mehr als 2.000 Quadratmetern Verkaufsraum- und Ladenstraßenfläche und in der Muster-Industriebau-Richtlinie (Stand Mai 2019) ab mehr als 5.000 Quadratmetern Grundfläche. Maßgeblich ist stets die Umsetzung im eigenen Bundesland, nicht der Mustertext.

Im laufenden Haushaltsjahr hat sich der vergaberechtliche Rahmen an zwei Stellen verändert. Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue EU-Schwellenwerte, für oberste und obere Bundesbehörden von 140.000 Euro netto. Zum 1. Juli 2026 ist das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Für Aufträge des Bundes erlaubt die Neufassung des § 55 Abs. 2 BHO seither Direktaufträge bis 50.000 Euro netto, und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb sind für Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 Euro netto voraussetzungslos zulässig. Diese Werte gelten für Bundesbehörden. Länder und Kommunen wenden eigene, teils niedrigere Wertgrenzen an. Eine Neufassung der UVgO ist angekündigt, Bund und Länder wollen sie bis Ende 2026 vorlegen.

Eine Mischausschreibung kommt in Betracht, wenn neben der Betreuung auch Aushänge, Beschilderungen oder Flucht- und Rettungspläne geliefert oder kleinere Nachrüstungen ausgeführt werden. Für die Zuordnung ist nach § 110 GWB der Hauptgegenstand entscheidend, hier also regelmäßig die Dienstleistung. Trennen Sie die Anteile im Preisblatt und beschreiben Sie Lieferpositionen mit eigenen Mengen. Nicht in denselben Auftrag gehören Brandschutzkonzept und Prüfleistungen nach den Prüfverordnungen der Länder, weil sonst derselbe Auftragnehmer die eigene Planung bewertet.

Durchgesetzt haben sich modulare Leistungsbilder aus einem Grundpaket und klar bepreisten Optionen sowie die Wertung anhand von Konzepten und Musterberichten statt eines Wettbewerbs um Lebensläufe. Verbreitet sind zudem Mehrjahresverträge mit Verlängerungsoption und die produktneutral ausgeschriebene, tool-gestützte Mängelverfolgung.

Relevante CPV-Codes

71317100-4 – Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und -überwachung

75251110-4 – Brandverhütung

75251000-7 – Dienstleistungen der Feuerwehr

79417000-0 – Sicherheitsberatung

85147000-1 – Betriebliche Gesundheitsfürsorge

Führen Sie 71317100-4 als Hauptcode, weil er die beratende Dauerleistung am genauesten trifft und Brandschutz-Ingenieurbüros sowie selbstständige Sachverständige erreicht. 75251110-4 und 75251000-7 sprechen zusätzlich feuerwehrnahe Dienstleister an, die auch Brandsicherheitswachen und Räumungsübungen anbieten. 79417000-0 erreicht Anbieter aus der Arbeits- und Objektsicherheit, die den Brandschutz als Teil eines breiteren Sicherheitsportfolios führen. 85147000-1 ist nur dann mitzuführen, wenn die Betreuung gemeinsam mit sicherheitstechnischer oder arbeitsmedizinischer Betreuung vergeben wird – dieser Code verschiebt den Bieterkreis am stärksten hin zu überbetrieblichen Diensten und sollte ohne diese Bündelung entfallen.

 

1. Auftragsgegenstand

Dieses Kapitel grenzt ab, welche Leistungen die laufende Betreuung umfasst, welche Aufgaben ausdrücklich außerhalb des Auftrags liegen und welche Zuschnitte zur Wahl stehen. Es benennt außerdem die Vorarbeiten, ohne die sich der Auftrag nicht kalkulierbar beschreiben lässt.

Leistungsumfang

Bestandsaufnahme: Zu Beginn erhebt der Auftragnehmer je Objekt die baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Gegebenheiten, sichtet vorhandene Unterlagen und legt einen Bericht mit priorisierter Maßnahmenliste vor, die je Maßnahme Dringlichkeit, verantwortliche Stelle und Umsetzungsvorschlag ausweist. Unbedingt

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