Aufzugwartung ausschreiben
Wartungsverträge für kommunale Aufzugsanlagen wettbewerblich vergeben
Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH - Wartung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen (2020)
LeistungsbeschreibungBewertungskriterienPreisblattCultus gGmbH - Aufzugwartung (2026)
Leistungsverzeichnis
Inhalt
- Auftragsgegenstand
- Mögliche Elemente einer Leistungsbeschreibung
2.1 Kerninhalte der Leistungsbeschreibung
2.2 Zusätzliche Funktionen - Wertungskriterien
3.1 Fachliche Wertungskriterien
3.2 Nichtfachliche Wertungskriterien - Größte Unterschiede bei den durchgeführten Vergaben
- Fazit und Best Practices
Einleitung
Die Instandhaltung von Aufzugsanlagen (Aufzugwartung) ist selten eine Erstbeschaffung. Anlass ist meist ein auslaufender Vertrag, der bei der Errichtung mit dem Hersteller geschlossen und seither fortgeschrieben wurde. Damit stellen sich zwei Fragen gleichzeitig: Welche Leistungen muss der Vertrag abdecken, damit die Betreiberpflichten erfüllt sind, und lässt sich die Leistung im Wettbewerb vergeben, wenn Steuerung, Diagnosezugang und Ersatzteile beim Hersteller liegen.
Der Auftragsgegenstand ist eine Dienstleistung. Er umfasst nach der Begriffsgliederung der DIN 31051:2019-06 die vier Grundmaßnahmen Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung sowie die ergänzenden Leistungen Störungsbehebung, Notrufentgegennahme und Personenbefreiung. Hinzu kommt die regelmäßige Kontrolle der Anlage, die der Betreiber auch selbst erbringen kann. Welche Bausteine Sie vergeben, entscheidet über Preisstruktur, Risikoverteilung und Vergleichbarkeit der Angebote. Typische Bedarfssituationen sind die Neuvergabe für einen gemischten kommunalen Bestand, die Erstvergabe nach Errichtung, der Vollunterhaltsvertrag für einen großen Wohnungsbestand und die Einbindung in das technische Gebäudemanagement.
Vergaberechtlich gelten GWB und VgV oberhalb und UVgO beziehungsweise Landesrecht unterhalb der Schwelle, die für Liefer- und Dienstleistungen subzentraler Auftraggeber nach der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2152 in den Jahren 2026 und 2027 bei 216.000 € netto liegt. Aus dem am 1. Juli 2026 in Kraft getretenen Vergabebeschleunigungsgesetz sind hier zwei Punkte relevant: Der Losgrundsatz steht nun im neuen § 97a GWB, und § 122 GWB stärkt die Eigenerklärung als Regelnachweis der Eignung.
Fachrechtlich ist die Aufzugsanlage in der Regel eine überwachungsbedürftige Anlage. Betreiber ist nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG), wer bestimmenden Einfluss auf Errichtung, Änderung oder Betrieb ausübt – bei kommunalen Liegenschaften also die Gebäudeeigentümerin. Die Folgen konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technische Regel TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen", Ausgabe Oktober 2018, zuletzt geändert durch Bekanntgabe im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 32 vom 17. Oktober 2025. Das Vertragsmuster AMEV Aufzug – Service 2024 enthält Hinweise darauf, dass der Betreiber die Pflichten der §§ 10, 16, 17 und 19 BetrSichV nur mit eigener Sachkunde oder sachkundigem Personal erfüllen kann, und empfiehlt deshalb die vertragliche Übertragung. Die Betreiberpflichten im Einzelnen stellt die AMEV-Empfehlung Aufzug 2022 in Kapitel 6 dar.
Eine Mischausschreibung kommt bei der Erstvergabe in Betracht, wenn die Instandhaltung Teil des Bauauftrags ist – das Vertragsmuster sieht dafür vor, die Preispositionen in das Bau-Leistungsverzeichnis aufzunehmen. Verschiebt sich der Schwerpunkt auf die Modernisierung wesentlicher Anlagenteile, liegt ein Bauauftrag nach VOB/A vor.
Drei Entwicklungen lassen sich beobachten. Die Fernbetreuung ist im AMEV-Muster ein wählbarer Vertragsbestandteil geworden, für den ein Nachweis zur Cybersicherheit nach TRBS 1115 Teil 1 verlangt wird. Die Verfügbarkeitsanforderung wird über vier Störungskategorien statt über eine einheitliche Reaktionszeit ausdifferenziert. Und die Herstellerunabhängigkeit wandert in die Vergabeunterlagen: Die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte hat in ihrem Vollunterhaltsvertrag für Aufzugsanlagen eine Referenz verlangt, bei der die Wartung herstellerübergreifend erbracht wurde.
Relevante CPV-Codes
- 50750000 – Wartung von Aufzugsanlagen
- 42416100 – Aufzüge
- 42419510 – Teile von Aufzügen
- 45313100 – Installation von Aufzügen
Hauptcode ist 50750000. Er erreicht beide Anbietergruppen, die für diese Leistung in Betracht kommen: die Servicegesellschaften der Aufzughersteller und die herstellerunabhängigen Wartungsbetriebe, die ihre Marktbeobachtung auf diesen Code filtern. Die Codes 42416100 und 42419510 führen Sie mit, wenn der Vertrag Ersatzteile einschließt – darüber erreichen Sie zusätzlich Komponentenhersteller und Ersatzteilhändler als mögliche Nachunternehmer. Der Code 45313100 gehört nur dazu, wenn Sie Modernisierungsmaßnahmen mitausschreiben. Prüfen Sie dann den Schwerpunkt des Auftrags, weil die Installation von Aufzügen eine Bauleistung ist.
1. Auftragsgegenstand
Dieses Kapitel grenzt ab, welche Leistungen in den Instandhaltungsvertrag gehören und welche gesondert zu beauftragen sind. Die Reihenfolge folgt dem modularen Aufbau des AMEV-Vertragsmusters.
Pflichtbestandteil Inspektion und Wartung: Inspektion ist die Feststellung und Beurteilung des Istzustandes, Wartung die Verzögerung des Abbaus des Abnutzungsvorrates. Beides richtet sich nach der Instandhaltungsanweisung des Montagebetriebs, die nach DIN EN 13015:2008-12 zu erstellen ist. Die Norm legt fest, welche Elemente diese Anweisung enthalten muss: Prüf- und Einstellarbeiten
Anmeldungen zum Weiterlesen
Werden Sie Nutzer unserer umfangreichen Lösungsplattform und profitieren Sie von Fachwissen und historischen Leistungsbeschreibungen sowie von vielen weiteren Funktionen.
- Umfangreiches Wissensportal
- Datenbank mit innovativen Produkten und Anbietern
- Automatisches Überprüfen von Leistungsbeschreibungen auf Nachhaltigkeitskriterien
- Sprachmodellgestützte Vorbereitung von Vergabeverfahren
- Assistent zur gemeinsamen Vorbereitung der Beschaffung für Fachbereich und Vergabestelle.
