Dienstkleidung
Rechtssicher beschaffen, nachhaltig gestalten und digital managen – ein Leitfaden für Vergabestellen in Kommunen, Landes- und Bundesbehörden
Rheinisch-Bergischer Kreis - Dienstkleidung (2026)
Leistungsbeschreibung
Inhalt
- Auftragsgegenstand
- Mögliche Elemente einer Leistungsbeschreibung
2.1 Kerninhalte der Leistungsbeschreibung
2.2 Zusätzliche Funktionen - Wertungskriterien
3.1 Fachliche Wertungskriterien
3.2 Nichtfachliche Wertungskriterien - Größte Unterschiede bei den durchgeführten Vergaben
- Fazit und Best Practices
Einleitung
Ob Ordnungsamt, Bauhof oder Verwaltungsgebäude: Dienstkleidung ist ein unverzichtbarer Beschaffungsgegenstand für öffentliche Institutionen aller Ebenen. Sie stellt die Erkennbarkeit von Mitarbeitenden sicher, schützt im Außen- und Feldeinsatz und vermittelt ein einheitliches Erscheinungsbild nach außen. Gleichzeitig ist die Vergabe von Dienstkleidung vergaberechtlich anspruchsvoll – denn zwischen Standard-Konfektionsware und spezifischer Schutz- oder Funktionskleidung liegen technisch wie rechtlich Welten.
Für Vergabestellen ist die Beschaffung von Dienstkleidung ein regelmäßig wiederkehrender Vorgang mit erheblichem Fehlerpotenzial: unklare Leistungsbeschreibungen, zu enge Materialvorgaben, fehlende Regelungen zur Nachlieferung und unzureichend operationalisierte Nachhaltigkeitsanforderungen zählen zu den häufigsten Hürden in der Praxis.
Der Markt für Dienstkleidung ist vielfältig und gut ausgebaut. Anbieter reichen von regionalen Textilbetrieben bis zu international tätigen Systemanbietern, die Kauf- und Mietmodelle inklusive Waschdienstleistung, digitalen Bestellportalen und RFID-gestütztem Bestandsmanagement kombinieren. Beschaffungstrends zeigen eine zunehmende Nachfrage nach nachhaltigen Materialien (z. B. recycelte Fasern, PFC-freie Ausrüstungen), serviceorientierten Mietmodellen mit Full-Service-Charakter sowie digitalisierten Bestell- und Ausgabeprozessen.
Rechtlich handelt es sich bei Dienstkleidung um einen Lieferauftrag nach § 103 Abs. 2 GWB. Oberhalb des aktuellen EU-Schwellenwerts für Liefer- und Dienstleistungsaufträge gilt die VgV, unterhalb dieser Schwelle gilt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bzw. das jeweils anwendbare Landesvergaberecht. Bei kombinierten Kauf-/Waschdienstleistungsverträgen kann eine Einordnung als gemischter Auftrag geboten sein, die sorgfältig zu prüfen ist.
Soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien gewinnen durch die Vorgaben aus dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte sowie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Bieterunternehmen zunehmend an Gewicht, auch wenn öffentliche Auftraggeber selbst nicht unmittelbar durch das LkSG verpflichtet sind – es sei denn, sie sind als rechtsformneutrales Unternehmen einzustufen und an alle Sorgfaltspflichten des LkSG gebunden.
1. Auftragsgegenstand
Definieren Sie hierDie Beschreibung des Auftragsgegenstands definiert, was zur Leistung gehört, was abzugrenzen ist und welche von mehreren Beschaffungsvarianten den Vergabestellen zur Verfügung stehenden Beschaffungsvarianten gilt.
Was gehört zur Leistung?
Der Auftragsgegenstand „Dienstkleidung“ umfasst typischerweise Oberbekleidung (Jacken, Hosen, Hemden, Blusen, Pullover), Outdoor- und Wetterschutzbekleidung, Kopfbedeckungen sowie Accessoires wie Krawatten oder Schals im Corporate Design. Je nach Einsatzbereich der Beschäftigten können auch Warnschutzkleidung, Funktionsbekleidung für körperlich belastende Tätigkeiten
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